Grenzstreit zwischen Pflaumheim und dem Cent Ostheim
Die Mogelei im „Landsuhles“ Nach dem 30-jährigen Kriege lagen die Felder verwüstet, ganze Dörfer wie Ringheim waren ausgestorben und die Gemarkungsgrenzen waren überwachsen. Als nach einigen Jahrzehnten sich die Bevölkerung wieder auffüllte, kannte man die Grenzen nicht mehr. Man suchte nach alten Grenzsteinen und viele Nachbargemeinden gerieten in Streit. So geschehen auch im Streit um das Waldstück im Land Orlis (Land Suhles) zwischen der Gemeinde Pflaumheim und dem Cent Ostheim. In der Zeit um 1700 war der Wald im Land Orlis jedenfalls in Pflaumheimer Besitz. Im Jahre 1737 beanspruchte plötzlich der Cent Ostheim das Land Orlis für sich. Es entbrannte über viele Jahre ein Streit, bis dann die bedrängte Gemeinde Pflaumheim das höchste Gericht im Kurfürstentum Mainz um Hilfe anrief. Der Prozess war sehr langwierig und durchlief alle Instanzen. Eine im Jahre 1791 vorgenommene Steinhebung durch unparteiische Vierrichter ergab, dass das Land Orlis schon um 1615 zu Pflaumheim gekommen sein muss und Pflaumheim bekam das Besitzrecht zugesprochen. Noch heute erzählt man sich eine gut erfundene Geschichte wie sich der Grenzstreit im Wald zu getragen haben soll: Um den Streitfall zu klären, hatte das hohe Gericht wieder einmal eine Verhandlung vor Ort anberaumt und dazu wurde auch ein Pflaumheimer Feldgeschworener (Vierrichter) geladen. Er sollte vor Gericht unter Eid aussagen, ob nach seinem Wissen der Grenzstein zu Recht auf seinem jetzigen Platz steht. Dieser Pflaumheimer Vierrichter soll ein überaus gewitzter Bauer gewesen sein. Bevor er zur Verhandlung im Land Orlis erschienen ist, hat er sich in seine Stiefel eine dicke Lage mit Pflaumheimer Mutterboden eingefüllt und aus der Küche einen kleinen Schöpflöffel geholt und unter seinen Hut gesteckt. Als er dann als Zeuge aufgerufen wurde, um unter Eid zum Grenzverlauf Stellung zu beziehen, soll er mutig vorgetreten sein. Er hat die rechte Hand zum Schwur gehoben, mit links hat er nach oben zum Hute mit dem verborgenen Schöpflöffel gedeutet und mit kraftvoller Stimme ausgesagt: „Ich schwöre bei meinem Schöpfer über mir, dass ich hier PflaumheimerMutterboden unter meinen Füßen habe!“ Dieser sichere Auftritt des Feldgeschworenen konnte angeblich das hohe Gericht überzeugen und das Urteil wurde zu Gunsten der Pflaumheimer Gemeinde ausgesprochen! Aus dem Buch "Ploimer Mundart- und Dorfgeschichten" von Suitbert Kroth, Bearbeitet von Herbert Rachor
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